Allgemeine Informationen

Die strukturierten Weiterbildungen gemäß der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg erstrecken sich auf ein Gebiet (Gebietsweiterbildung) oder einen Bereich (Bereichsweiterbildung).

Gebietsweiterbildung

  • Umfang: 60 Monate Vollzeitweiterbildung
  • Anerkennung als Fachpsychotherapeut:in, die den Eintrag ins Arztregister zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung ermöglicht
  • Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachpsychotherapeutischen Tätigkeit
Bereichsweiterbildung

  • Umfang: 18 Monate Vollzeitweiterbildung
  • Bereichsweiterbildung (Zusatzweiterbildung) führt zu einer Zusatzbezeichnung für weitere Verfahren, spezialisierte psychotherapeutische Methoden oder besondere Anwendungsbereiche
  • Bereichsweiterbildungen können parallel zur Gebietsweiterbildung absolviert werden; die Anerkennung erfolgt nach der Anerkennung als Fachpsychotherapeut:in


Die Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in kann in verschiedenen Gebieten und in verschiedenen Richtlinienverfahren absolviert werden. Hier finden Sie einen Überblick über die Gebietsweiterbildung die gemäß Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg möglich sind:

Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene

Gebiet Psychotherapie für Erwachsene
in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren

  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
 
Fachpsychotherapeut:in für Kinder und Jugendliche

Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren

  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
Fachpsychotherapeut:in für Neuropsychologische Psychotherapie

Gebiet Neuropsychologische Psychotherapie
in Methoden und Techniken eines Psychotherapieverfahrens

  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie


Aufbau der Gebietsweiterbildung

Die Weiterbildungszeit erstreckt sich auf mind. 24 Monaten in der ambulanten Versorgung und mind. 24. Monate in der (teil-)stationären Versorgung. Optional sind bis zu 12 Monate in anderen institutionellen Bereichen oder in einem anderen Gebiet möglich. Die MSH deckt mit ihrem Weiterbildungsangebot insgesamt 36 Monate im ambulanten Versorgungsbereich ab. Der ambulante Abschnitt geht damit über die Mindestanforderung von 24 Monaten hinaus, eine Verkürzung auf 24 Monate ist nicht vorgesehen. Für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut:in ist ergänzend ein (teil-)stationärer Weiterbildungsabschnitt von 24 Monaten erforderlich.