Sie sind hier:

Zulassungsvoraussetzungen

Die Auswahl unter den Bewerbern um einen Ausbildungsplatz erfolgt ausschließlich nach dem Eingang der Bewerbung und eines Aufnahmegesprächs, in dem wir uns einen Eindruck von der Motivation und Eignung des Bewerbers verschaffen möchten. Um sich einen Platz am Ausbildungsinstitut zu sichern, müssen weiterhin folgende Zugangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt werden:

Psychologischer Psychotherapeut
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG (inländische Abschlüsse)
Studienabschlüsse, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG erfüllen sind:

  • Diplomabschluss in Psychologie
  • Masterabschluss in Psychologie oder Psychotherapie

Die genannten Studienabschlüsse müssen ferner:

  • an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben sein
  • die »Klinische Psychologie« einschließen

Wichtiger Hinweis:

Ihre Fragen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist zum 01.09.2020 in Kraft getreten. Nur Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt mindestens ihr Bachelorstudium begonnen haben und konsekutiv den Masterstudiengang anschließen, können nach ihrem Masterabschluss die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der vereinbarten Übergangsfrist von 12 Jahren absolvieren (vergleiche hierzu auch § 27 Psychotherapeutengesetz vom 15.11.2019).

Schneller Überblick

Ausbildungsbeginn

01. April (SoSe)
01. Oktober (WiSe) 


Ausbildungsdauer
Vollzeit: min. 3 Jahre


Ausbildungsgebühr
530 Euro/ Monat


Aufnahmegebühr
0 Euro (ab dem 01.04.2024 
einmalig 150 Euro)


Abschluss
Psychologische/r Psychotherapeut/in

Ausbildungsmanagement